Für Rassehunde gibt es Vorgaben der einzelnen Zuchtverbände, welche Formwertnoten Zuchttiere haben müssen. Bei Rüden
wird oft eine höhere Formwertnote verlangt, während bei Hündinnen
die gesundheitlichen Voraussetzungen für Trächtigkeit und Welpenaufzucht im Vordergrund stehen. Bei Hündinnen muss die Formwertnote je nach Züchterverein mindestens „gut“ oder „sehr gut“ sein, während der Deckrüde meist mindestens „sehr gut“ aber idealerweise „vorzüglich“ sein soll.
Diese Formbewertungen bedeuten nicht automatisch, dass der Hund auch medizinisch zuchttauglich ist, sie sind aber für die Zuchtzulassung in jedem Falle erforderlich.
Zur Beurteilung der Hunde anhand des Rassestandards verfasst der Richter für jeden ausgestellten Hund eine schriftliche Kritik, die dessen Stärken und Schwächen beschreibt und die auch die Formwertnote beinhaltet.